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Kuball Glaserei und Glashandel GmbH

Kleine Bahnstraße 9, 22525 Hamburg

Telefon: 040 850 30 96

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Bei Bauleistungen gilt ausschließlich die Verdingungsordnungen der Bauleistungen (VOB) Teil B u. C. in ihrer jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung. Der Text der VOB/B wird vor Vertragsabschluss dem Auftraggeber ausgehändigt, die technischen Regelungen der VOBIC sind auf Verlangen jederzeit in unseren Geschäftsräumen einsehbar.

Teil 1

1. Leistung inkl. Einbau und Montage

  • a) Für Lieferungen ohne Einbau (reine Warenlieferungen) sind ergänzend die unter Teil II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen anzuwenden.
  • b) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
  • c) Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
  • d) Der Kunde wird davon informiert, dass der Auftragnehmer die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
  • e) Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik geltenden Recht wie es für Inlandgeschäfte gilt. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Teil II

1. Leistung ohne Montage / alleinige Warenlieferung oder Abholung

  • a) Besondere Bestimmungen für Warenlieferungen. Wird nur die Lieferung beweglicher Sachen ohne Einbau vereinbart, gelten ergänzend die nachstehenden Bestimmungen:
  • b) Angebote sind stets freibleibend. Sie sind im Rechtssinne nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Kunden (Bestellung /Auftrag) schriftlich annehmen bzw. durch die Ausführung des Auftrages.
  • c) Die Lieferung erfolgt ab Kleine Bahnstraße 9. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden angeliefert, so geht mit der Übergabe an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Besteller, Lieferanten oder von uns beauftragt ist – die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Transporten mit unseren Fahrzeugen, bei Teil- sowie Frankolieferungen, Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf Verlangen des Bestellers und für dessen Rechnung geschlossen.
  • d) Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug, mit Lastzug des Lieferanten oder von einem durch ihn beauftragten Transportunternehmer durchgeführt, erfolgt die Übergabe der Ware spätestens, sobald sie dem Käufer vor der Anlieferungsstelle – vorausgesetzt ist eine befestigte Zufahrt – auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers. der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat.
  • e) Verlangt der Käufer Hilfestellung beim Abladen, Weitertransport oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrübertragung.
  • f) Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  • g) Mehrkosten, die durch eine vom Käufer zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Käufers.
  • h) Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern es sich nicht um eine Leihverpackung handelt. Werden Verpackungen leihweise zur Verfügung gestellt, so ist die Rücklieferung frei Haus vorzunehmen.
 

2. Angebote

  • a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
  • b) Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf Sie Bezug genommen wird.
  • c) An Kostenvoranschläge, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
  • d) Der vereinbarte Werklohn versteht sich – sofern nichts anderes vereinbart ist – stets ab Kleine Bahnstraße 9. Hamburg
  • e) Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich – sofern nichts anderes vereinbart ist – zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe.
  • f) Die Bewilligung eines Rabattes/Skontos bzw. eines Angebots erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im Übrigen fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.
 

3. Zahlungen

Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung kann nicht geltend gemacht werden.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

  • a) Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn ihre Verbindlichkeit ist schriftlich vereinbart worden.
  • b) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von der Verpflichtung zur vollständigen Vertragserfüllung zurückzutreten.
  • c) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
 

5. Mängelhaftung

  • a) Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet.
  • b) Alle offensichtlichen Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Weitere Obliegenheiten des Kaufmannes bleiben unberührt,
  • c) Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Draht-Strukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranz zulässig.
  • d) Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern da:
    • unauffällige optische Erscheinungen
    • farbige Spiegelungen (Interferenzen)
    • optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern (Hammerschlag)
    • Verzerrung des äußeren Spiegelbildes („Doppelscheibeneffekt“) bei Isoliergläsern
    • Aufhängungspunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern.
    • Darüber hinaus gilt die Beurteilung der visuellen Qualität von Glas der glasverarbeitenden Branche.
 

6. Eigentumsvorbehalt

  • a) Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vollständige Bezahlung bedeutet die Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, auch wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind.
  • b) Bei Verarbeitung mit fremden, uns nicht gehörenden Sachen werden wir Eigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unseres Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Auftraggeber verarbeitet für uns.
  • c) Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die daraus entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten, und zwar in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes zuzüglich 10%. Dieses gilt auch hinsichtlich des Anspruches auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß §648 BGB. Wir nehmen die Abtretung an.
  • d) Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind dem Auftraggeber nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers.
  • e) Bezüglich der abgetretenen Forderung verpflichtet sich der Auftraggeber, alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Auftraggeber untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem Dritten abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Bei Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
  • f) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigen.
 

7. Schadensersatz

  • a) Schadensersatzansprüche aus der Verletzung einer sonstigen Pflicht im Sinne des §241 Abs.2 BGB i.v.m §311 Abs.1-3 BGB und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  • b) Der vorbezeichnete Haftungsausschluss gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer von uns gegebenen Garantie für die Beschaffenheit, die den Auftraggeber gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll.
  • c) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Weitgehender Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund der entstanden ist, ist ausgeschlossen.
 

8. Gerichtsstand

Sind die Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlich Gerichtsstand Hamburg. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

 

9. Informationen zur Verbraucherschlichtung

Die für die Kuball Glaserei und Glashandel GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Telefon: 07851 / 795 79 40
Telefax: 07851 / 795 79 41

E-Mail: mail[@]verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

Die Kuball Glaserei und Glashandel GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.