
Sie erreichen uns:
Kuball Glaserei und Glashandel GmbH
Kleine Bahnstraße 9, 22525 Hamburg
Telefon: 040 850 30 96
E-Mail: info@glaserei-kuball.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGB
für die Erbringung von Werkleistungen von Kuball Glaserei und Glashandel GmbH, Kleine Bahnstraße 9, 22525 Hamburg, E-Mail: info@glaserei-kuball.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Werk- un Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Bei Bauleistungen gilt ausschließlich die Verdingungsordnungen der Bauleistungen (VOB) Teil B u. C. in ihrer jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung. Der Text der VOB/B wird vor Vertragsabschluss dem Auftraggeber ausgehändigt, die technischen Regelungen der VOBIC sind auf Verlangen jederzeit in unseren Geschäftsräumen einsehbar.
2.1. Leistung inkl. Einbau und Montage
a) Für Lieferungen ohne Einbau (reine Warenlieferungen) sind ergänzend die unter Teil II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen anzuwenden.
b) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
c) Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
d) Der Kunde wird davon informiert, dass der Auftragnehmer die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
e) Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik geltenden Recht wie es für Inlandgeschäfte gilt. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2.2. Leistung ohne Montage / alleinige Warenlieferung oder Abholung
a) Besondere Bestimmungen für Warenlieferungen. Wird nur die Lieferung beweglicher Sachen ohne Einbau vereinbart, gelten ergänzend die nachstehenden Bestimmungen:
b) Angebote sind stets freibleibend. Sie sind im Rechtssinne nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Kunden (Bestellung /Auftrag) schriftlich annehmen bzw. durch die Ausführung des Auftrages.
c) Die Lieferung erfolgt ab Kleine Bahnstraße 9. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden angeliefert, so geht mit der Übergabe an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Besteller, Lieferanten oder von uns beauftragt ist – die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Transporten mit unseren Fahrzeugen, bei Teil- sowie Frankolieferungen, Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf Verlangen des Bestellers und für dessen Rechnung geschlossen.
d) Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug, mit Lastzug des Lieferanten oder von einem durch ihn beauftragten Transportunternehmer durchgeführt, erfolgt die Übergabe der Ware spätestens, sobald sie dem Käufer vor der Anlieferungsstelle – vorausgesetzt ist eine befestigte Zufahrt – auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers. der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat.
e) Verlangt der Käufer Hilfestellung beim Abladen, Weitertransport oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrübertragung.
f) Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
g) Mehrkosten, die durch eine vom Käufer zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Käufers.
h) Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern es sich nicht um eine Leihverpackung handelt. Werden Verpackungen leihweise zur Verfügung gestellt, so ist die Rücklieferung frei Haus vorzunehmen.
3. Angebote
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
b) Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf Sie Bezug genommen wird.
c) An Kostenvoranschläge, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
d) Der vereinbarte Werklohn versteht sich – sofern nichts anderes vereinbart ist – stets ab Kleine Bahnstraße 9. Hamburg
e) Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich – sofern nichts anderes vereinbart ist – zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe.
f) Die Bewilligung eines Rabattes/Skontos bzw. eines Angebots erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im Übrigen fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
5. Vergütung
Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart und wird grundsätzlich nach der Abnahme des Werkes fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber zu zahlen.
6. Liefer- und Leistungszeit
a) Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn ihre Verbindlichkeit ist schriftlich vereinbart worden.
b) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von der Verpflichtung zur vollständigen Vertragserfüllung zurückzutreten.
c) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
7. Haftung / Mängelhaftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens – soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist – oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz). Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten entsprechend für die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
7.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die infolge eines Verstoßes des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.
7.3 Aufgrund der besonderen Eigenschaften der gelieferten Waren – insbesondere bei Glasprodukten – ist der Auftraggeber verpflichtet, die Lieferung unverzüglich auf etwaige Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) bleiben unberührt.
7.4 Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Gewichten, Farbtönungen sowie im Verlauf von Drahtstrukturen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig und stellen keinen Mangel dar.
7.5 Die folgenden technisch-physikalisch bedingten Erscheinungen bei Glasprodukten stellen keine Mängel dar:
- Unauffällige optische Erscheinungen
- Farbige Spiegelungen (Interferenzen)
- Optische Effekte bei Isolier- und vorgespannten Gläsern (z. Hammerschlag)
- Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes („Doppelscheibeneffekt“) bei Isolierglas
- Sichtbare Aufhängungspunkte bei vorgespannten Gläsern sowie Biegenarben bei gewölbtem Glas
Für die Beurteilung der visuellen Qualität gelten die anerkannten Maßstäbe der glasverarbeitenden Branche.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vollständige Bezahlung bedeutet die Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, auch wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind.
b) Bei Verarbeitung mit fremden, uns nicht gehörenden Sachen werden wir Eigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unseres Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Auftraggeber verarbeitet für uns.
c) Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die daraus entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten, und zwar in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes zuzüglich 10%. Dieses gilt auch hinsichtlich des Anspruches auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß §648 BGB. Wir nehmen die Abtretung an.
d) Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind dem Auftraggeber nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers.
e) Bezüglich der abgetretenen Forderung verpflichtet sich der Auftraggeber, alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Auftraggeber untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem Dritten abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Bei Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
f) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigen.
9. Datenschutz und Verschwiegenheit
9.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
10.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
10.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
11. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von vertraglichen Streitigkeiten, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie hier: info@glaserei-kuball.de